Der gewählte Abfall ist Schrott bzw. Problemabfalll
Was gehört zu PROBLEMABFÄLLe & SCHROTT?
Problemabfälle:
metallische Geräte aus Haus und Garten, wie Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Dunstabzugshauben, Rasenmäher, Gasherde (so genannte weiße Ware)
Elektro- und Elektronikaltgeräte:
wie Fernseher, Radio, Monitore, Staubsauger, Kaffeemaschinen, Rasierapparate (so genannte braune Ware)
Altkühlgeräte:
Kühlschränke, Kühltruhen, Gefrierschränke.
Erfassung von Problemabfällen und Restschrott
(§ 15 der Abfallwirtschaftssatzung)
(1) Die Erfassung von Restschrott und Problemabfällen i. S. dieser Satzung (z. B. Altkühlgeräte, Elektro-/Elektronikaltgeräte und Weiße Ware) aus Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen erfolgt analog wie in §14 Abs. 1 und 2 (Erfassung von Sperrmüll) beschrieben.
(2) Die Bereitstellung des Restschrottes und der Problemabfälle hat so zu erfolgen, dass ein getrenntes Aufladen der einzelnen Abfallfraktionen möglich ist. Die Altkühlgeräte sind aufrecht stehend zu lagern.