Der gewählte Abfall ist Altpapier

Was gehört in die ALTPAPIERTONNE?

In die Blaue Tonne oder den Blauen Papiercontainer gehören Druckerzeugnisse jeglicher Art sowie Verkaufsverpackungen aus diesen Stoffen, die nicht verschmutzt sind.

Weiterhin in die Blaue Tonne gehören:

Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, alte Kalender, Briefumschläge, Bücher, Käseschachteln, Kataloge, Papiertüten, Pralinenschachteln, Zigarettenschachteln, Schreibpapier, Schulhefte, Werbeprospekte, Zeitschriften und Zeitungen

Bei der Entsorgung von Pappe und Papier ist darauf zu achten, dass Verpackungen aus Pappe, Papier oder Karton vor dem Einwurf flach zusammenzudrücken sind. Bitte beachten Sie weiter, dass z. B. bei Pralinen- oder Zigarettenschachteln nur die Papierverpackung in den Papiercontainer gehört. Folien entsorgen Sie bitte über den gelben Sack oder die gelbe Tonne.

Auf gar keinen Fall gehören Tapeten und Tapetenreste, gebrauchte Taschentücher, Papierhandtücher, Windeln in die Papiertonne. Auch mit Lebensmittelresten behaftete Papiere oder Kaffeeverpackungen sowie fettdichte und wasserfeste Papiere, wie z. B. Pergament- oder Butterbrotpapier, gehören ebenfalls nicht in die Papiertonne.


Erfassung von Altpapier
(§ 16 der Abfallwirtschaftssatzung)

(1) Vom ZASO zu entsorgendes Altpapier umfasst insbesondere Druckerzeugnisse (Zeitungen, Zeitschriften und anderes verwertbares Altpapier).

(2) Der ZASO stellt jedem nach § 7 der Abfallwirtschaftssatzung anschlusspflichtigen Grundstück mindestens einen festen Altpapierbehälter zur Verfügung. Art, Anzahl und Größe der Altpapierbehälter werden vom Zweckverband bestimmt.

Zugelassene Wertstoffbehälter für die Altpapiererfassung sind:

  • Wertstoffbehälter mit 120 l Füllraum
  • Wertstoffbehälter mit 240 l Füllraum und
  • Wertstoffgroßbehälter mit 1.100 l Füllraum.


Der ZASO weist darauf hin, dass diese Behälter nach Maßgabe entsprechender Absprachen mit dem Systembetreiber DSD AG Auch für Papier und Pappverpackungen mit “Grünem Punkt” genutzt werden können.

(3) Abfallerzeuger mit Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als Haushalte können ihr Altpapier im Rahmen des Anschlusses an die öffentliche Abfallentsorgung einsammeln und verwerten lassen.

Zu diesem Zwecke müssen sie einem formlosen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des ZASO stellen. Fallen größere als haushaltsübliche Mengen (> 1.100 l pro Monat) Altpapier an, sind diese insgesamt privatwirtschaftlich auf Kosten des Erzeugers oder Besitzers der Verwertung zuzuführen.