Der gewählte Abfall ist Kfz-Abfall

Was gehört in die KFZ-VERWERTUNG?

Alte PKWs, LKWs, Motorräder gehören zur Kfz-Verwertung.

Entsorgungsweg:

  • Ablassen von Öl und Brems- und Kühlerflüssigkeiten, Ausbau von Batterie (Schadstoffentfrachtung), manuelle Demontage oder Schreddern in Großschredder
  • sortenreine Fraktionen gehen in die Verhüttung und in die thermische Verwertung
  • Schredderrückstände müssen als Sonderabfall entsorgt werden


Info:
In Deutschland müssen jährlich ca. 1,5 Mio. Altautos entsorgt werden. Ab dem 01.04.1998 regelt die Altauto-Verordnung die Entsorgung von Altautos.

Viele Verwertungsbetriebe haben mit Blick auf diese Verordnung in Anlagentechnik und Kapazitäten investiert. Doch ist in der Branche recht bald Ernüchterung eingetreten, da viele Altautos als Gebrauchtwagen nach Osteuropa exportiert werden. Fast alle Verwertungsbetriebe sind nicht ausgelastet.

Zukünftig wird die Europäische Altautorichtlinie maßgeblich sein. Danach sind die Hersteller für eine kostenlose Rücknahme und Entsorgung verantwortlich.