Der gewählte Abfall ist Grünschnitt

Was gehört zum GRÜNSCHNITT?

Laub, Ast- und Baumschnitt, Grasschnitt, Weihnachtsbäumen und andere pflanzliche Gartenabfälle.

Erfassung von Grünabfällen (§ 17 der Abfallwirtschaftssatzung)

(1) Grünabfälle von Grundstücken bzw. aus Haushaltungen sind vorrangig auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, zu kompostieren.

(2) Soweit eine eigen Kompostierung nicht möglich ist bzw. nicht durchgeführt wird, sind die Grünabfälle selbst oder durch beauftragte Dritte an die gemäß §21 bekanntzumachenden dezentralen Grünabfall-Annahmestellen zu bringen. Gleiches gilt für die Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften im Gebiet des ZASO.

(3) Grünabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen sowie aus der Pflege von privaten Waldgrundstücken können kostenpflichtig an die gemäß §21 bekanntzumachenden dezentralen Grünabfall-Annahmestellen angeliefert werden.